Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Createc Fertigungstechnik GmbH, FN 618773 k
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Rechtsvorschriften
- Definitionen
- Angebote
- Annahme und Abwicklung der Bestellung
- Änderung der Bestellung
- Arbeitsaufnahme, Unterbrechung
- Termine, Fristen
- Preise – Zahlungen
- Lieferung
- Gefahrenübergang
- Eigentumsvorbehalt
- Höhere Gewalt
- Rechnungslegung/Zurückbehaltung
- Abtretung
- Bedienungsanleitung/Einweisung
- Gewerbeberechtigung, Schutzrechte
- Geheimhaltung, geistiges Eigentum
- Kündigung
- Export
- Haftung
- Vertragssprache
- Weitergabe von Aufträgen, Rechtsnachfolge
- Nach- und Zusatzarbeiten
- Teilwirksamkeit, salvatorische Klausel
- Erklärung zum Datenschutz
- Erfüllungsort
- Geltendes Recht und Schiedsverfahren
1. Geltungsbereich, Rechtsvorschriften
1.1
Vorliegende Bedingungen gelten für Geschäfte zwischen der Createc Fertigungstechnik GmbH und den jeweiligen Vertragspartner/Kunden. Widersprechende oder abweichende Bedingungen in Bestellungen und/oder in Schriftstücke des Kunden sind nur dann gültig, wenn diese von der der Createc Fertigungstechnik GmbH in schriftlicher Form anerkannt worden sind. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder fernschriftliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der der Createc Fertigungstechnik GmbH.1.2
Die einschlägigen Fachnormen in ihrer letztgültigen Fassung haben Gültigkeit, soweit die nachstehenden Bedingungen und/oder die Produktspezifikation mit Beilagen nichts anderes festlegen. Die Anwendung von nicht erwähnten Normen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Createc Fertigungstechnik GmbH.1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter des Kunden, die zu den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ im Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang auch ohne Widerspruch der Createc Fertigungstechnik GmbH unwirksam, gleichgültig in welcher Form diese der Createc Fertigungstechnik GmbH zur Kenntnis gebracht wurden. Stillschweigen gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter des Kunden, insb. in Bezug auf etwaige Einkaufsbedingungen, gilt dementsprechend in keinem Fall als Zustimmung.2. Definition
2.2
„Kunde“ ist der Vertragspartner und Auftraggeber der Createc Fertigungstechnik GmbH.2.3
„Auftragnehmer“ ist die Createc Fertigungstechnik GmbH, welche vom Kunden mit der Ausführung der Bestellung beauftragt wird.2.4
„Bestellung“ ist das zur Definition des Bestellgegenstandes und der Regelung der Beziehungen zwischen Besteller und Auftragnehmer vom Besteller mit oder ohne Mitwirkung des Auftragnehmers erstellte Dokument mit dazugehörigen Beilagen, die immer einen integrierenden Bestandteil des Dokumentes bilden; Beilagen können neben diesen Bedingungen insbesondere sein: Spezifikationen jeder Art, technische Normen, Zusatzbedingungen und dergleichen.2.5
„Bestellgegenstand“ umfasst die gesamten Leistungen und Lieferungen und/oder Dokumentationen, die aufgrund der Bestellung zur Realisierung der gesamten Anlage/Anlagenteile erforderlich sind.2.6
„Vereinbarte Termine“ sind die in der Bestellung genannten Daten, an denen der Auftragnehmer die Leistungen und Lieferungen entsprechend der Bestellung ausgeführt haben muss.3. Angebote
3.1
Angebote der Createc Fertigungstechnik GmbH sind grundsätzlich freibleibend und somit unverbindlich und mit einem Zeitraum von 2 Wochen ab Zugang beim Kunden befristet. Kostenvoranschläge der Createc Fertigungstechnik GmbH sind ebenfalls unverbindlich und können auch ohne Hinweis an den Kunden kostenpflichtig werden. Vertragsänderungen oder -anpassungen, insbesondere Stornierungen, sind nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Etwaige dadurch verursachte Kosten und Nachteile gehen mangels anderslautender Vereinbarung zu Lasten des Kunden.4. Annahme und Abwicklung der Bestellung
4.1
Nach Eingang der mündlichen oder schriftlichen Bestellung wird die Auftragsbestätigung ausgefertigt. Erst mit Eingang der von der Createc Fertigungstechnik GmbH unterfertigten Auftragsbestätigung beim Kunden kommt ein Vertrag zu Stande. Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Vertrag durch die Leistung, der Anzahlung an die Createc Fertigungstechnik GmbH abgeschlossen. Spätestens mit Beginn der Arbeiten am Bestellgegenstand gilt die Bestellung auch ohne schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer als zu den Bedingungen der Bestellung angenommen.4.2
Für den Inhalt der Bestellung gelten bei Widersprüchen in folgender Reihenfolge:- der Wortlaut des Bestellschreibens, (bzw. jene Normen, auf die darin ausdrücklich verwiesen wird, zB ÖNORM etc.)
- die technische Spezifikation
- die Bedingungen für Leistungsverträge
4.3
Die Createc Fertigungstechnik GmbH wird im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Widersprüche in und zwischen den einzelnen Bestandteilen der Bestellung dem Kunden sofort schriftlich mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich eine Beseitigung der Widersprüche herbeiführen.5. Änderungen der Bestellung
5.1
Der Kunde kann die Bestellung nur unter vorheriger Rücksprache mit der Createc Fertigungstechnik GmbH und einer schriftlichen Bestätigung der Createc Fertigungstechnik GmbH darüber – ändern bzw. ergänzen. Die Createc Fertigungstechnik GmbH wird Änderungen/Ergänzungen zu den Bedingungen der geänderten bzw. ergänzten Bestellung ausführen.5.2
Die Createc Fertigungstechnik GmbH hat dem Kunden in diesem Falle innerhalb von 14 Tagen die Mehr- bzw. Minderpreise mitzuteilen.5.3
Massenänderungen oder Fortfall ganzer Positionen bei Lieferungen oder Leistungen, für die Einheitspreise vereinbart wurden, berechtigen die Createc Fertigungstechnik GmbH zu Veränderungen von Einheitspreisen oder Geltendmachung sonstiger Forderungen.5.4
Alle vereinbarten Nachträge, Änderungen, Zusätze und Nebenabreden zu der Bestellung werden erst mit der schriftlichen Bestätigung der Createc Fertigungstechnik GmbH wirksam.6. Arbeitsaufnahme, Unterbrechung
6.1
In allen Fragen der Arbeitsaufnahme, des Arbeitsumfanges und der Arbeitsausführung ist der Kunde oder ein von ihm namhaft gemachter Stellvertreter zuständig und zu kontaktieren.6.2
Die Createc Fertigungstechnik GmbH hat Anspruch auf Vergütung von Warte- und Ausfallzeiten und/oder Erstattung sonstiger Kosten, wenn- ihre Leistungen auf Anordnung des Kunden unterbrochen wurde, weil die vertragsgemäße Erfüllung infrage gestellt ist,
- ein Fall höherer Gewalt eingetreten ist,
- die Leistungen aufgrund undisziplinierten Verhaltens der Arbeitnehmer des Kunden unterbrochen wurde,
- die Leistungen aufgrund behördlicher Anordnungen unterbrochen wurden,
- Versorgungsstörungen bauseitiger Leistungen gemäß technischer Spezifikation eintreten.
7. beigestelltes Material / Übermengen / Restmaterial
7.1
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, ist die Createc Fertigungstechnik GmbH berechtigt, dem Kunden 10% des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen. Die Qualität und Betriebsbereitschaft solcher Materialien liegen in der Verantwortung des Kunden.7.2
Für vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien wird die Gewährleistung für Mängel die aufgrund dieser vom Kunden beigestellten Geräte und Materialien auftreten ausgeschlossen.7.3
Die Createc Fertigungstechnik GmbH trifft keine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Eigenschaften der beigestellten Geräte oder des beigestellten Materials. Eine Warn- und Hinweispflicht wird ausgeschlossen.7.4
Die Createc Fertigungstechnik GmbH ist berechtigt im Falle, dass eine nicht vermeidbare Überproduktion der Teile während der Ausführung der Bestellung entsteht, diese bis zu 10% der Teilestückzahl der Überproduktion dem Kunden zu verrechnen.7.5
Das bei der Ausführung der Bestellung anfallende und nicht verwertbare und vom Kunden beigestellte Restmaterial verbleibt unentgeltlich bei der Createc Fertigungstechnik GmbH. Eine Rückgabe an den Kunden muss gesondert vereinbart werden.7.6
Die Createc Fertigungstechnik GmbH ist berechtigt, für die Abwicklung der Bestellung eigens produzierte Vorrichtungen, insbesondere Spannvorrichtungen nach Abschluss des Auftrages nach Ablauf von 6 Monaten diese Vorrichtungen nach Ihren Vorstellungen zu verwerten. Für den Fall das nach Ablauf von 6 Monaten ein neuerlicher Auftrag mit einer derartigen Vorrichtung vereinbart wird muss der Kunde die Neu Anfertigung bezahlen.8. Termine, Fristen
8.1
Der Kunde erklärt ausdrücklich, die Bedeutung termingerechter Lieferungen und/oder Leistungen bei der Abwicklung von Aufträgen zu kennen. Insbesondere für den Fall, dass von der Createc Fertigungstechnik GmbH Geräte, Komponenten, sonstige Materialien oder Arbeitskräfte beigestellt werden. Er ist daher verpflichtet, vereinbarte Termine unbedingt einzuhalten; dies gilt auch für einzelne Zwischentermine. Umstände, die eine Verspätung bedingen oder wahrscheinlich machen, sind der Createc Fertigungstechnik GmbH unter Angabe von Gründen spätestens drei Arbeitstage nach deren Erkennen anzuzeigen. Tritt ein solcher Fall ein, kann dies die Createc Fertigungstechnik GmbH berechtigen, dass der vereinbarte Termin überschritten wird. Bei nicht erfüllter Anzeigepflicht haftet die Createc Fertigungstechnik GmbH nicht für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen und Schäden. Bei Bestelländerungen oder Zusatzbestellungen bleibt der vereinbarte Termin der ursprünglichen Bestellung weiterhin gültig, wenn nicht die Createc Fertigungstechnik GmbH dem Kunden einen neuen Termin mitteilt, ohne dass es einer Anerkennung dieses Termins durch den Kunden bedarf.8.2
Vorzeitige Lieferungen und/oder Leistungen bedürfen der Einwilligung der Createc Fertigungstechnik GmbH.9. Preise – Zahlung
9.1
Alle von der Createc Fertigungstechnik GmbH in Angeboten, Auftragsbestätigungen und anderen Vertragsformblätter genannten Preise sind freibleibend und sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt als Nettopreise angegeben. Diese Preise sind als Richtpreis angegeben, der Createc Fertigungstechnik GmbH steht es frei, die Teile als Fixpreis oder als Regiearbeit anzubieten und auch abzurechnen. Allfällige Änderungen der Leistungserstellung und dadurch notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte etc. berechtigen die Createc Fertigungstechnik GmbH die Preise entsprechend zu erhöhen. Der Kunden wird von der Createc Fertigungstechnik GmbH im Falle von wesentlichen Preiserhöhungen verständigt. In diesen Fall wird der Auftrag von der Createc Fertigungstechnik GmbH erst wieder bearbeitet, wenn vom Kunden eine schriftliche Bestätigung der neu vereinbarten Preise vorliegt.9.2
Die Zahlungsfristen werden in den einzelnen Aufträgen individuell vereinbart. Eingehende Zahlungen werden im Zweifel auf die jeweils älteste offene Schuld und hierbei zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und dann erst auf das Kapital abgerechnet.9.3
Bei Zahlungsverzug ist die Createc Fertigungstechnik GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren (konkret zu beweisenden) Verzugsschadens Zinsen in der Höhe von 10 % pa in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insbesondere von Rechtsanwälten) zu ersetzen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. Es wird daraufhin hingewiesen, dass sich die Kosten im Fall des Einschreitens eines Rechtsanwaltes nach der jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen USt, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten.10. Lieferung
10.1
Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Hieraus erwachsene Kosten gehen alleine zulasten des Kunden.10.2
Die Wahl des Versandortes und des Förderungsweges sowie Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch die Createc Fertigungstechnik GmbH nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.10.3
Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.10.4
Die Createc Fertigungstechnik GmbH ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.10.5
Die Lieferverpflichtung der Createc Fertigungstechnik GmbH steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.10.6
Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.10.7
Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht von der Createc Fertigungstechnik GmbH zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie der Eigenbelieferungsvorbehalt gem. vorstehendem Abs (5) entbinden die Createc Fertigungstechnik GmbH für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen die Createc Fertigungstechnik GmbH auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden deshalb Schadenersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.11. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Teile, Dienstleistungen, Systemen und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Createc Fertigungstechnik GmbH.13. Höhere Gewalt
13.1
Als höhere Gewalt gelten Ereignisse außerordentlichen Charakters, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren und die selbst bei Anwendung aller dem gegenwärtigen Stand der Technik und Wissenschaft entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen nicht abgewendet werden konnten oder können.13.2
Solange die Vertragspartner durch höhere Gewalt an der Erfüllung von Leistungspflichten behindert werden, ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Die Vertragsparteien tragen die bei ihnen durch Ereignisse höherer Gewalt entstehenden Kosten selbst. Umstände höherer Gewalt führen in keinem Falle zum Erlöschen von Liefer-/Leistungspflichten der Vertragspartner.13.3
Im Falle höherer Gewalt ist der behinderte Partner verpflichtet, den anderen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Tagen über den Beginn und das Ende zu informieren.13.4
Die Vertragspartner haben bei höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten und entstehenden Schäden zu unternehmen und den jeweils anderen Vertragspartner hierüber laufend zu unterrichten, andernfalls sie diesem gegenüber schadenersatzpflichtig werden.13.5
Termine oder Fristen, deren Einhaltung durch das Einwirken der höheren Gewalt behindert wird, werden um den Zeitraum der Dauer der höheren Gewalt und — falls notwendig — um einen in beiderseitigem Einvernehmen festgelegten weiteren Zeitraum verlängert.13.6
Wenn aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt es der Createc Fertigungstechnik GmbH über einen kontinuierlichen Zeitraum von 6 Monaten nicht möglich ist, die Vertragspflicht zu erfüllen, so kann die Createc Fertigungstechnik GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.14. Rechnungslegung/Zurückbehaltung
14.1
Nur abgeschlossene (Teil-)Leistungen können unter Angabe der Bestellnummer in Rechnung gestellt werden.14.2
Entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen reicht die Createc Fertigungstechnik GmbH die Rechnung mit allen dazugehörigen Belegen Ausfertigung an den Kunden, unter Angabe der vollständigen Bestellnummer, des Kurztextes über die geleistete Arbeit und des Zeitraumes der Ausführung ein. Für den Fristenlauf gilt das Datum des Eingangs beim Kunden.14.3
Regie-, Zusatz oder Nacharbeiten werden über Stundennachweise auf den Lieferscheinen abgerechnet. Aus diesem Nachweis müssen die Bestell-Nr, der Ort der Ausführung, die genaue Beschreibung der ausgeführten Arbeiten, die Namen der Ausführenden sowie die Anzahl der von ihnen geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen.14.4
Die Createc Fertigungstechnik GmbH wird nach Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen eine detaillierte Schlussrechnung vorlegen.14.5
Bestehen seitens des Kunden gegen die Createc Fertigungstechnik GmbH aus dieser oder einer anderen Bestellung oder auch aus anderen Rechtsgründen offene Forderungen, so ist dieser nicht berechtigt, diese gegen zu leistende Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.15. Abtretung
Jede wie immer geartete Abtretung von Forderungen der Createc Fertigungstechnik GmbH ist nur dann zulässig, wenn die Createc Fertigungstechnik GmbH hierzu vorher ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat.16. Gewerbeberechtigung, Schutzrechte
16.1
Die Vertragsparteien erklären wechselseitig durch ihre vertragliche Unterschrift, dass sie alle für die Ausführung bzw. Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Berechtigungen auch im Einsatzland besitzen.16.2
Werden Schutzrechte der Createc Fertigungstechnik GmbH verletzt oder berührt, so gewährt diese dem Kunden zugleich mit der Ausführung des Auftrages das unwiderrufliche Recht zur uneingeschränkten Benutzung dieser Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Bestellgegenstand. Dieses Nutzungsrecht ist mit dem Bestellpreis abgegolten.16.3
Sollte die Createc Fertigungstechnik GmbH bei der Ausführung der Bestellung, insbesondere bei der Durchführung von Leistungen, Erfindungen machen, die zB das Werkstück, Gerät, Behelfe etc. oder Teile derselben verbessern, so ist der Kunde berechtigt, diese Erfindungen uneingeschränkt und kostenlos zu nutzen.17. Geheimhaltung, geistiges Eigentum
17.1
Alle Zeichnungen, Angaben, Systeme, Betriebsverfahren, Know-how, Zahlen, Abbildungen, Informationen, Unterlagen usw. gleich welcher Art und welchen Ursprungs, die dem Kunden in Verbindung mit der Ausführung des Bestellgegenstandes übergeben werden oder zur Kenntnis gelangen, sind streng vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum der Createc Fertigungstechnik GmbH. Im Falle, dass der Vertrag nicht zu Stande kommt, sind alle Zeichnungen, Angaben, Systeme, Betriebsverfahren, Know-how, Zahlen, Abbildungen, Informationen, Unterlagen usw. an die Createc Fertigungstechnik GmbH unverzüglich zurückzustellen und beim Kunden zu löschen. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Createc Fertigungstechnik GmbH weder kopiert, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, noch zu einem anderen als dem in der Bestellung festgelegten Zweck benutzt werden. Der Kunde wird sein Personal und Subauftragnehmer dementsprechend anweisen und verpflichten.17.2
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Createc Fertigungstechnik GmbH darf der Kunde oder dessen Personal und Subauftragnehmer keine Veröffentlichungen, Vorträge oder sonstige Angaben im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem Gesamtprojekt machen oder veranlassen.17.3
Die Createc Fertigungstechnik GmbH ist berechtigt von ihr für den Kunden produzierte Teile und Bildmaterial für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.18. Kündigung
18.1
Unbeschadet sonstiger in dieser Regelung festgelegter oder sich aus dem Gesetz ergebender Kündigungsrechte, kann die Createc Fertigungstechnik GmbH jederzeit den Auftrag ganz oder teilweise kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Kündigungsgründe gelten insbesondere- Zahlungseinstellungen durch den Kunden
- grobe Verstöße in Bezug auf Qualität und vereinbarte Termine, die eine ordnungsgemäße und termingerechte Fertigstellung des Vertragsgegenstandes infrage stellen,
- falls der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt bzw. die schriftlichen Anweisungen der Createc Fertigungstechnik GmbH in Zusammenhang mit der Ausführung nicht befolgt
18.2
Hat der Kunden den Grund, der zur Kündigung geführt hat, verschuldet zu vertreten, so kann der Kunde nicht auf Vertragserfüllung begehren. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.18.3
Soweit die bereits ausgeführten Arbeiten für den Kunden von Interesse sind, kann der Kunden deren Auslieferung verlangen und den noch nicht vollendeten Teil des Bestellgegenstandes auf eigene Kosten und Gefahr in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise selbst ausführen oder ausführen lassen. Für die bereits ausgeführten Arbeiten, die vom Kunden übernommen werden, erhält die Createc Fertigungstechnik GmbH den vereinbarten anteiligen Rechnungsbetrag. Tritt der Kunde vom Auftrag während der Ausführung zurück, besteht, unabhängig ob der Rücktritt zur recht erfolgte, ein Anspruch auf Entgelt für die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen. Tritt der Kunde nach Fertigstellung vom Auftrag zurück, so gebührt das gesamte vereinbarte Entgelt.19. Export
Bei Export der Bestellung an Kunden in Gebiete außerhalb der Republik Österreich übernimmt die Createc Fertigungstechnik GmbH keine Haftung, falls durch gelieferte Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr der Waren verursacht werden, die von der Createc Fertigungstechnik GmbH nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.20. Haftung
20.1
Die Haftung der Createc Fertigungstechnik GmbH ist für alle im Zuge der durchzuführenden Arbeiten eventuell entstehenden Sach- und Personenschäden auf Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, deren Verursacher nicht einwandfrei festgestellt werden kann, haften alle zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am Vorhaben beteiligten Firmen im Verhältnis der jeweiligen Auftragssummen.20.2
Sind vom Kunden Materialien, Waren und Leistungen für die Auftragsausführung beigestellt worden, so sind diese nicht Gegenstand von Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspüchen.20.3
Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich an die Geschäftsadresse der Createc Fertigungstechnik GmbH per e-mail oder am Postweg zu erfolgen. Sie haben jedenfalls folgenden Inhalt aufzuweisen:- welche Bestellung betroffen ist
- worin sich der Mangel im Einzelnen manifestiert
- welche Begleitumstände aufgetreten sind.
21. Vertragssprache
21.1
Der Vertrag und der gesamte damit zusammenhängende Schriftverkehr wird in deutscher Sprache abgefasst.21.2
Der jeweils rechtsverbindliche Text ist der deutsche.21.3
Der gesamte Schriftverkehr mit der Createc Fertigungstechnik GmbH ist an die zuletzt bekannt gegebenen Firmenanschrift zu richten.21.4
Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass sein Führungspersonal Deutsch in Wort und Schrift beherrscht.22. Rechtsnachfolge
Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag werden von etwaigen Rechtsnachfolgern der Vertragspartner übernommen.23. Teilwirksamkeit, Lücken
Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen des Auftrages unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall unwirksame/ungültige Bestimmungen durch rechtswirksame Bestimmungen ersetzen, die den ungültigen Bestimmungen nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von bestehenden Lücken.24. Erklärung zum Datenschutz
Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses speichert die Createc Fertigungstechnik GmbH personenbezogene Daten elektronisch und gibt sie allein zu diesem Zweck notwendigerweise an Dritte weiter (zB Post, Rechtsberater von Createc Fertigungstechnik GmbH). Der Kunde ist berechtigt jederzeit die Weitergabe der Daten zu untersagen. Die Createc Fertigungstechnik GmbH speichert die Auftragsdaten und sendet diese zusammen mit diesen AGB dem Kunden per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit über www.createc.co.at eingesehen werden.25. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist 4844 Regau., Republik Österreich.26. Geltendes Recht und Schiedsverfahren
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Liefer- und Leistungserbringung der Createc Fertigungstechnik GmbH ergebenden Streitigkeiten unterliegen österreichischen Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisnormen (IPRG, VO ROM I + II etc.) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Anwendung des UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das sachlich in Betracht kommenden Gericht am Unternehmenssitz der Createc Fertigungstechnik GmbH, derzeit 4844 Regau, OÖ. Darüber hinaus ist die Createc Fertigungstechnik GmbH jederzeit berechtigt, alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Liefer- und Leistungserbringung ergebenden Streitigkeiten in einem Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC Rules) von drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen. Derartige Streitigkeiten unterliegen ebenfalls österreichischen Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisnormen (IPRG, VO ROM I + II etc.). Die Anwendung des UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist Deutsch.Fassung vom Juni 2025